Veranstaltungen:Arbeitshilfe zur einkommen-,lohn-und umsatzsteuerlichen Behandlung
Selbst die Finanzverwaltung

gibt es unverhohlen zu: Die steuerliche Behandlung von ( Betriebs.) Veranstaltungen ist komplex;sie hat in der Vergangenheit schon bei vielen Unternehmen zu einigen Kopfzerbrechen geführt. Bei der Entwirrung der vielschichtigen steuerlichen Regelungen lässt die Finanzverwaltung die Unternehmen allerdings nicht " im Regen stehen". Mit einer jüngst bekannt gewordenen tabellarischen Aufstellung vom 22.11.2017 bietet das Bayerische Landesamt für Steuern eine echte Arbeitshilfe (s2371.1.1-3/ St32). Deutlich wird z.B., dass die Behandlung von Aufwendungen für (Betriens-)Veranstaltungen nicht nur umsatzsteuerlich, sondern auch einkommen- und lohnsteuerlich voneinander abweicht. So können lohnsteuerlich z.B. Leiharbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen des Entleihers sowie Arbeitnehmer anderer konzernangehöriger Unternehmen (unter bestimmten Vorraussetzungen) in den Teilnehmerkreis mit einbezogen werden. Einkommensteuerlich gelten diese hingegen bei Bewirtungen aus geschäftlichen Anlass als betriebsfremde Personen. Prädikat: Ein sehr hilfreicher Leitfaden, der in jeder Rechnungswesenabteilung seinen Platz haben sollte.
Quelle: BC2018,106 (Heft 3)