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Privatnutzung Firmen KFZ :Unterschiede bei der Umsatzbesteuerung innerhalb der EU

Die Einheit in der Vielfalt zu erreichen, gelingt auch bei der Umsatzbesteuerung nicht immer. So bei der Überlassung von Firmen - KFZ an Arbeitnehmer zur Privatnutzung, was in Deutschland wie eine Vermietungsleistung behandelt wird; diese ist am Wohnort des jeweiligen

Arbeitnehmers steuerbar. Anders in einigen EU-Mitgliedsstaaten,wie z.B. in Frankreich, Luxenburgund in den Niederlanden: Dort wird dieser Service als unentgeltliche Wertabgabe eingestuft und ist damit am Ort des überlassenden Arbeitgebers steuerbar - selbstverständlich unter Berufung auf die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. in der Folge kommt es zu umsatzsteuerlichen Verwerfungen bei einer grenzüberschreitenden Überlassungenvon Firmen-KFZ an Arbeitnehmer zur Privatnutzung - konkret zur Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung. Die Finanzverwaltung sucht in diesen Fällen noch nach einer Lösung, wie die OFD Niedersachsen ( Verfügung vom 23.10.2017, S 7117-95-St 173) deutlich macht.

Quelle: BC12/2017


 
 
 

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