BFH äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung ab VZ 2015
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach §233a AO sind zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (2237/14 u. 2422/17). Nunmhr hat der BFH erstmals Nachzahlungszinsen ab dem Veranlagungszeitraum 2015 mit dem Verweis auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken von der Vollziehung ausgesetzt ( IX B 21/18, DStR 2018 S. 1020) Mit Veranlagungszeitraum 2015 ist dabei nicht der Zeitraum der Steuerfestsetzung, sondern der Zinsberechnungszeitraum gemeint.
Es gilt also einmal mehr, alle Bescheide über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen unabhängig vom Veranlagungszeitraum der Steuerfestsetzung offen zu halten. Es ist zu Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten werden.